Sie sind hier: SAXA Verlag Berlin - Haupttext - Reihen - Skripte Interkulturelle Germanistik - Band 3 - Leseprobe
2. Kulturgeschichte und Kulturstaat
2.1 Kulturbegriff, Kulturgeschichte und das kulturstaatliche Selbstverständnis
Die Beschreibung des demokratischen Staates als Kulturstaat ist bei Weitem nicht in dem Maße selbstverständlich wie andere Festlegungen, etwa als Rechts- oder Sozialstaat; entsprechend vage sind auch die Vorstellungen, die damit verbunden werden. Das Grundgesetz, das im gewichtigen Artikel 20 die unumstößlichen Grundlinien des staatlichen Selbstverständnisses umreißt, kennt die Charakterisierung als Kulturstaat nicht. Immer wieder wurden Diskussionen darüber geführt, ob Kultur als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden sollte und welche Konsequenzen sich daraus ergäben. In einigen Länderverfassungen wird dieses Selbstverständnis explizit ausgesprochen: Die Bayerische Verfassung hält in Artikel 3 eindeutig und programmatisch fest: "Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat"; auch in der Verfassung von Sachsen heißt es in Artikel 1, der Freistaat sei ein "demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat". Das Bundesverfassungsgericht hat die kulturstaatliche Verpflichtung des demokratischen Staates mehrfach hervorgehoben und immer wieder bekräftigt, sodass fraglos davon ausgegangen werden kann, dass diese Komponente zur Grundschicht des politischen Selbstverständnisses gehört und selbst per Verfassungsänderung nicht aufgehoben werden kann. Und schließlich ist im Einigungsvertrag von 1990 der Kultur ein ganzer Artikel (Art. 35) gewidmet worden; damit wurde das Kulturstaatsverständnis - auch der Begriff selbst - festgeschrieben und erhielt, wenn auch nur indirekt, Verfassungsrang. Was aber heißt das?
Der Begriff muss formal und inhaltlich umschrieben werden. Die formale Seite ist schwieriger als bei anderen Bestimmungen, weil zum einen das Kulturstaatsprinzip die föderalistische Struktur der Bundesrepublik berührt und zum anderen die Gestaltungsmöglichkeiten selbst zweifelhaft erscheinen. Die primäre Zuständigkeit der Länder legt die Ebene des staatlichen Handelns fest, ist also unproblematisch; die Folgerungen, die sich aus der Struktur und Funktion des Gegenstandes ergeben, sind ungleich diffiziler und determinieren durch das Verhältnis, in das Politik und Kultur zueinander treten, die Art und Weise möglichen Handelns. Auch dies ist dem formalen Komplex zuzurechnen. Zwar wird die Verantwortung des Staates nicht in Frage gestellt, wohl aber ihm die Kompetenz entzogen, wenn immer wieder - und meist mit dem größten Nachdruck - die Eigensinnigkeit der Kultur betont wird, die sich jeglicher staatlichen Regelung entziehe und nicht Gegenstand direkten staatlichen Handelns sein könne. Allenfalls indirekt dürfe der Staat auf sie einwirken; sie sei zu schützen und zu bewahren, auch zu fördern, doch dürfe nicht eingegriffen, dürfen keine Vorgaben oder Richtlinien gegeben werden. Kultur sei ein vorpolitischer Bereich, der durch die Politik nur beschädigt werden könne; mitunter erscheint sie gar als zu hegendes und zu pflegendes Biotop, in welchem eine aussterbende Spezies mühsam erhalten wird. Dann wird Kulturpolitik unter dem Aspekt der Rettung gesehen. Die Drohung des Untergangs - welche Kultur immer schon begleitet hat - macht sie zum schutzwürdigen Objekt, das aber zugleich dadurch, dass es solchen Schutzes bedarf, ausgegrenzt wird, den Status eines Schmuck- und Luxusobjekts erhält und den "eigentlichen" Kern der Gesellschaft - meist ökonomisch gedacht - nicht berühren soll. Gleichzeitig und hierzu gegenläufig gilt sie als Quelle und Untergrund, aus welchem die Gesellschaft alle Kraft zieht, und soll als Distrikt, in welchem über Sinn und Identität entschieden wird, das eigentliche Herzstück bilden, dem die Gesellschaft ihr Leben verdankt. Dieses Zentrum könne, so lautet die gängige Unterstellung, nicht gestaltet werden - wie Wirtschaft, Recht oder Gesellschaft -, sondern müsse - wie eben die Natur - beschirmt und behütet werden; der quasi naturwüchsige Status stehe dem möglichen Eingriff entgegen.
Das Bild aber dürfte schief sein, so beliebt es bis heute ist, weil Naturwüchsigkeit schon längst nicht mehr - sollte es sie je gegeben haben - unterstellt werden kann; vielmehr ist Kultur etwas Produziertes, von Menschen Hervorgebrachtes - darauf insistieren heute die meisten Kulturtheorien - und setzt in der Regel auch ein Bewusstsein des eigenen Status voraus. Solche Einsicht ist nicht zuletzt Produkt des geschichtlichen Prozesses selbst, den die Kultur, zumal die bürgerliche, durchlaufen hat. In Deutschland wird sie durch die Erfahrung des Zusammenbruchs der Kultur - im Nationalsozialismus - noch einmal verschärft und zugleich durch die Erkenntnis ergänzt, dass die Destruktion in eine Restitution münden müsse, sollte das Ende nicht tödlich sein. Und dabei war der Verdacht nicht abzuweisen, dass gerade der Rückfall in eine - neue - Naturwüchsigkeit, die seit der Aufklärung überwunden schien, ein wesentlicher Grund für die Zerstörung gewesen sei - jene rassistische Berufung auf die "Gemeinschaft des Blutes" bezog Kultur ja ausdrücklich auf Natur -, dass also ein Zusammenhang bestehe zwischen der Aufkündigung der aufklärerischen Einsicht in den Charakter der Kultur als eines Geschichtlich-Hervorgebrachten und Nicht-Natürlichen und dem Akt ihrer Zerstörung, dem Rückfall in die Barbarei, dem die überlieferte Kultur offensichtlich hilflos gegenüber stand. Die Wiederherstellung war deswegen nur als bewusster Prozess zu denken und konnte nicht, schon um die Verantwortung hervorzuheben, sich selbst überlassen bleiben. Das Restituierte konnte auch nicht identisch mit dem sein, was zuvor gewesen und dann zerstört worden war; die bloße Einsicht in den geschichtlichen Prozess, in seine Genese und die Stationen seines Verlaufs, musste das ausschließen. Der Zusammenbruch selbst konnte nicht geleugnet werden und durfte ein simples Wiederanknüpfen - als habe sich bloß ein bedauerlicher Unfall ereignet - ausschließen. Deshalb hatte die Reflexion auf diesen Zusammenhang das eigentliche Fundament der neuen Kultur abzugeben. Dieser Gedanke freilich ist ein bloßes Postulat, das unmittelbar nach 1945 sehr lebendig gewesen ist, aber sehr unterschiedliche Gestalt angenommen hat und nicht selten auch verdrängt wurde. Welcher Grad und welche Foren von Bewusstheit in diesem Prozess zu unterstellen und wo diese anzusiedeln waren, sind davon unabhängige und überaus heikle Fragen, ebenso natürlich, wie der Prozess faktisch ausgesehen hat und welche Gestalt die wieder errichtete Kultur dann angenommen hat. Das ist ein weites Feld, das hier nicht ausgeschritten werden kann.
Allein der zweifache Sachverhalt, dass erstens Kultur konstituiert und gemacht wird, also nicht naturwüchsig ist - allenfalls den Anschein erweckt - und dass zweitens Kultur ein Bewusstsein ihrer selbst voraussetzt - auf dem Stand ihrer jeweiligen historischen Entwicklung -, mithin reflexiv ist, ja solche Reflexivität als ihr zentrales Kennzeichen gelten muss, sei an dieser Stelle festgehalten. Dieser Status grenzt die Möglichkeit einer Kulturpolitik ein: Als Produziertes kann Kultur sich einerseits der Vorstellung nicht entziehen, dass die Konstitution gelenkt werden könne, ja scheint darauf zu dringen, um so den Prozess vor dem Forum der Vernunft auch verantworten zu können; andererseits beharrt sie stärker als jeder andere gesellschaftliche Bereich auf ihrem Eigensinn und widersetzt sich dem direkten Zugriff. Solche Eigensinnigkeit darf mit Naturwüchsigkeit nicht verwechselt werden: Zwar hat Kultur mit Natur gemeinsam, dass jeweils ein Fundament unterstellt wird, das das Leben erst zu tragen hat, hier das biologische, dort das gesellschaftliche, doch unterscheidet sie sich von dieser durch die Art des Fundaments. Das natürliche Fundament muss als schlechthin gegeben unterstellt werden - worin immer sein Ursprung liegen mag -, das kulturelle indessen ist als ein seinerseits Konstituiertes zu begreifen, das solch unvermittelte Priorität für sich nicht beanspruchen kann. Beide liegen jeglichem Handeln voraus, doch auf je andere Weise; die natürlichen Grundlagen sind nicht hintergehbar (auch wenn sie zerstört werden können), die kulturellen sind in einem langen geschichtlichen Prozess geschaffen worden und müssen stets neu hervorgebracht werden, nicht zuletzt im Prozess ihrer kritischen Aneignung. Die naturwissenschaftliche Forschung vergewissert sich der natürlichen Basis, und sei es nur, um sie technisch zu nutzen; die kulturelle Reflexion produziert - in unserer idealtypischen Konstruktion - die Grundlagen in Gestalt von gesellschaftlicher Verbindlichkeit bzw. Legitimität stets neu und hat sich der Gründe zu versichern, die sie stützen sollen. Und daraus ergibt sich jene grundsätzliche Reflexivität. Diese kulturelle Reflexion darf nicht mit derjenigen in der kulturwissenschaftlichen Forschung verwechselt werden; diese möchte sich eines kulturellen Gegenstandes vergewissern, ist also wie die naturwissenschaftliche Deskription ihrem Objekt nachgelagert und möchte ihn einholen (auch wenn natürlich nicht geleugnet werden soll, dass beides ineinander verschränkt sein kann), jene ist im kulturellen Leben selbst verwurzelt und bildet ihren Gegenstand erst im kommunikativen Prozess aus. Freilich kann die kulturwissenschaftliche Forschung hier Hilfestellung leisten; und dies wird ihr auch zunehmend abverlangt. Doch jene Verbindlichkeit - auch als Gemeinsinn zu bezeichnen, der die gemeinschaftlich akzeptablen Sinnsetzungen und Identitätskonstruktionen zu tragen hat - ist das Produkt von meist präsumtiven Vereinbarungen, die in der Gesellschaft, in den Akten der Kommunikation, ständig neu zu treffen und zu rechtfertigen sind; sie ist notwendig, wenn es irgend Halt geben soll, der dem gesellschaftlichen Leben Festigkeit verleihen kann. Als solch Vertrauen schaffender Gemeinsinn ist Kultur etwas Objektives, wenn auch durch die Subjekte vermittelt, denn diese haben ja das Objektive in den kommunikativen Akten zu produzieren und zu reproduzieren. Weil auf diese Weise Objektivität und Subjektivität aufeinander angewiesen sind und auseinander hervorgehen, kann Kultur sich nur in dieser Spannung verwirklichen und entzieht sich erneut jeglichem unmittelbarem Zugriff.
Eine grobe Skizze mag den unterstellten Kulturbegriff noch ein wenig weiter ausziehen und schärfer umreißen; neben dem hier bevorzugten Ansatz gibt es selbstverständlich noch zahllose andere, vor allem all jene, die Kultur als Praxis begreifen und im Bereich des gesellschaftlichen Handelns ansiedeln. Als Kultur soll im Zusammenhang dieser Darstellung zum einen der Bereich der Sinnsetzungen verstanden werden, der jeglichem Handeln erst ein Profil gibt und die Ziel- und Zwecksetzungen benennt, an denen das Handeln sich ausrichtet, sowie zum anderen - und damit eng verbunden - der Bereich der Identitätsbildungen. Subjektive Sinnsetzungen orientieren sich an jenem Gemeinsinn - in der Spannung zu diesem - und setzen zugleich voraus, dass eine Identität zumindest unterstellt werden kann. Um im gesellschaftlichen Miteinander einen Sinn vertreten zu können, muss ich sagen können, wer ich bin, also über ein ausgebildetes Ich und ein Selbstverständnis verfügen. Und ein solches Selbst ist als Autor der Sinnsetzung - wie oben ausgeführt - stets dem doppelten Aspekt von Individualität und Kollektivität unterstellt. - Kultur ist demnach lebensweltlich - in den kommunikativen Prozessen selbst - verankert, auch in jener Subjekt-Objekt-Spannung, und stellt eine Reflexionsform von Praxis dar, ist aber nicht diese selbst oder zumindest - so das hier unterstellte Konzept - von dieser zu trennen. - Wenn Sinn als Grundkategorie eingeführt wird, so müsste eine zweite benannt werden: der Wert und der ihm zugeordnete Komplex der Moral. Doch kann das Verhältnis von Sinn und Wert hier nicht verfolgt werden, ebenso wenig wie dasjenige von Kultur und Moral; nur dass eine enge und hier nicht näher zu erläuternde Beziehung besteht, sei erwähnt. Was als Wert erachtet wird, hängt mit dem zusammen, was als Sinn unterstellt wird; beides wiederum verweist auf Identität und Selbstverständnis - als dem Zentrum dessen, was Kultur im hier zugrunde gelegten Verständnis ausmachen soll. Friedrich Nietzsches (1844-1900) Diktum kann in diesem Kontext zitiert werden: Der Mensch sei das "noch nicht festgestellte Tier", das eben erst bestimmen müsse, was es sei; die Ausbildung eines vertretbaren Selbstverständnisses ist die eigentlich kulturelle Tat, nicht als abstrakte philosophische Definition, sondern die konkrete Festlegung in der Lebenspraxis, die freilich nur reflexiv erfolgen kann. Und allein diese - Bewusstheit voraussetzende - Reflexionsform soll hier interessieren.
Die Ansiedlung der Kultur in der Lebenswelt bedarf aber - gerade im hier angesprochenen Kontext - der Ergänzung durch einen zweiten Bereich, der ebenfalls eine Reflexionsform von Praxis darstellt. Dasjenige, was herkömmlicherweise als Kultur angesprochen wird, die sogenannte hohe oder ernste Kultur, also Kunst und Wissenschaft, auch Religion, Philosophie etc., ist damit gemeint. Beruht bereits die Daseinsform der Kultur auf einer primären Reflexion - durch die reflexive Brechung, welche dem Handeln erst Sinn verleiht und dem Selbst erst zur Bewusstheit verhilft -, so könnte die jetzt angesprochene Reflexionsform als zweite Reflexion bezeichnet werden, weil sie die erste zu ihrem Gegenstand erhebt. Die sehr weit gespannten Felder sind insgesamt dadurch charakterisiert, dass sie eine Relation zur Lebenspraxis herstellen und vielleicht nur in diesem Bezug ihre Legitimation finden: Jedes Kunstwerk lebt von diesem Verhältnis - wie immer dieses konkret aussehen mag; offensichtlich kann die Relation höchst unterschiedlich ausfallen und mannigfache Gestalt annehmen -, und jegliche (kulturelle) Theorie sucht dieses Verhältnis in Begriffe zu fassen, was wiederum zu höchst unterschiedlichen Resultaten führt. Weil aber dieser Grundbezug von so eminenter Wichtigkeit ist und weil die Fragen von Sinn und Identität in der "hohen Kultur" mit einer Radikalität gestellt werden wie kaum sonst, ist diese Sphäre von größter Relevanz und muss auch Politik und Gesellschaft berühren; ja diese sind ohne jene gar nicht denkbar.
Aus all dem folgt erstens, dass Kultur nicht direkt Objekt von Politik sein, ihre Produktion nicht verfügt werden kann und staatliche Stellen keine Direktiven zu erlassen haben, wie Kultur zu gestalten sei; zweitens aber kann eine Verantwortung des Staates - als Inkarnation des Kollektivsubjekts oder zumindest als dessen Beauftragter - nicht geleugnet werden, ja sie wird heute allenthalben erwartet. Wie ihr gerecht zu werden ist, ist dann eine zweite Frage. Der besondere Charakter des Objekts, der zunächst zu betonen war, muss Auswirkungen auf die Möglichkeit von Kulturpolitik haben und nötigt zu Sensibilität und Behutsamkeit; die Form einer Kulturpolitik - deren Notwendigkeit unabdingbar erscheint, schon um einen Rückfall in naturwüchsige Verhältnisse zu verhindern - ergibt sich aus diesen Besonderheiten. Diese verlangen vom Staat Zurückhaltung, nicht aber seine Verabschiedung; Indirektheit ist das unerlässliche Charakteristikum. Dass der Staat in hohem Maße gefordert ist, zeigt die Reformdebatte der letzten Jahre, die eine wesentliche Ursache der gegenwärtigen Krise in dem prekären Zustand von Bildung und Kultur erblickt: Nicht nur wird ein positives Selbstverständnis unter dem Schlagwort einer Leitkultur eingeklagt - der Ort und die Beschaffenheit eines kulturellen Selbst sind offenkundig zweifelhaft -, sondern Bildung wird als zentrale Zukunftsaufgabe angesehen. Dabei wird Bildung nicht allein technokratisch als Ausbildung begriffen - als Bereitstellung und Sicherung von Ressourcen, die auch künftig ein erfolgreiches Wirtschaften erlauben -, sondern sie wird in den Zusammenhang jener Selbstverständigung gestellt, die eine kollektive Identität zu bestimmen hat. Ihr wird eine Integrationsleistung abverlangt; denn nur wenn möglichst viele ins kulturelle Kollektiv einbezogen sind, kann dieses Stärke gewinnen. Auf diesen Zusammenhang wird noch zurückzukommen sein.
Inhaltlich können die Bereiche einer Kulturpolitik, die sich aus dem eigentümlichen Status ergeben, relativ einfach beschrieben werden. Dies sind zum Ersten alle Fragen der Bildungspolitik, von der Grundschule bis zur Universität, zum Zweiten die traditionellen Formen der Kunst- und Kulturförderung, einschließlich der Bewahrung und Erhaltung des kulturellen Erbes, wie dies etwa im Denkmalschutz oder in der Unterhaltung von diversen Archiven, Museen, Bibliotheken und sonstigen "kulturellen Institutionen" sich ausdrückt. Die aus der föderalistischen Struktur sich ergebende Kulturhoheit der Länder legt die primäre Zuständigkeit fest, weshalb die Charakterisierung als Kulturstaat auch nur in den Landesverfassungen zu finden ist. Mitunter scheint es sogar so, als könnten die Länder ihre Eigenständigkeit allein über ihre Kultur- und Bildungspolitik erweisen, weshalb sie eifersüchtig darüber wachen, dass der Bund ihnen hier nichts wegnimmt. Und die Föderalismusreform des Jahres 2006 hat diese Haltung noch bestärkt. Dennoch gibt es Kompetenzen auf den beiden anderen Ebenen, auf Bundesebene vor allem eine Rahmenkompetenz und auf kommunaler Ebene eine im Einzelnen sehr differenzierte Zuständigkeit. Die überaus vielfältige Theaterkultur Deutschlands z. B. wird fast ausschließlich von den Gemeinden, meist den größeren Städten, getragen; ebenso unterhalten sie diverse Museen, Konzerthäuser etc., wenn auch nicht selten mit Unterstützung der Länder. In der Schulpolitik sprechen die Kommunen dadurch mit, dass sie als Träger der Schulen fungieren, also die Gebäude und die "sächliche" Ausstattung zu finanzieren haben, meist wiederum unterstützt vom jeweiligen Land oder anderen übergreifenden Körperschaften.
Die inhaltlichen Schwierigkeiten, die sich für eine Kulturpolitik aus dem skizzierten Kulturbegriff und der gebrochenen Zuständigkeit des Staates ergeben, seien in drei Punkten kurz aufgerissen und konkretisiert; gleichzeitig werden damit Stichworte zur aktuellen Situation gegeben, welche einen Hintergrund für die nachfolgenden Überlegungen zeichnen mögen.
1. Wenn die Bildungspolitik als Herzstück jeglicher Kulturpolitik dem Staat überlassen oder ihm zumindest die Kontrolle dieses Bereichs übertragen wird, so impliziert dies, dass präzise gesagt werden müsste, welchen inhaltlichen Vorgaben sie folgen sollte und wie diese vernünftig zu legitimieren wären, etwa im Deutsch-, Geschichts- oder Sozialkundeunterricht. Welche Befugnisse soll der Staat - oder die im Staat verkörperte Gesellschaft - haben, wenn er Erziehungsideale oder -direktiven formuliert, denen die Pädagogen dann folgen sollen? Fraglos werden Rechte des Einzelnen berührt, wenn Formen der Identitätskonstitution vorgegeben werden - wie immer rigide -, an denen die Jugendlichen sich ausrichten sollen, sowohl die Rechte der Erzieher als die der Erzogenen. Eingriffe in das Elternrecht, die jede Schulpolitik impliziert, tangieren das Prinzip der Autonomie, das auch und gerade gegenüber dem Staat geltend gemacht werden muss. Aber haben Eltern alle Rechte an ihren Kindern? Oder hat die Gesellschaft ihrerseits Rechte an diesen? Wie wären diese zu formulieren und zu begründen? In welchem Maße schließlich darf die Identität des zu Erziehenden von den Erziehern vorweg bestimmt werden? Wenn einerseits jegliche Erziehung die Freiheit einschränkt, was nicht geleugnet werden kann, so wäre zu bestimmen, in welchem Maße und mit welchen Gründen das gerechtfertigt werden soll; und wenn andererseits Freiheit nur über die Integration in Gesellschaft und Kultur gewonnen werden kann, was wiederum nicht bestritten werden kann, so ist zu fragen, ob das festzulegende Maß an Verbindlichkeit die Freiheitsrechte beschneidet und wie das subjektive Moment, über das Gemeinschaftlichkeit ja grundsätzlich vermittelt sein soll, zu retten ist. Wie also ist das prekäre Verhältnis von Freiheit und Verbindlichkeit, von Objektivität und Subjektivität, konkret zu bestimmen? Und auf welche Weise kommt Vernunft hier zur Geltung? Als austarierende Kraft, welche die Verhältnisse ins rechte Lot bringt? Wie aber sieht dieses Lot aus? Die Relation von Einzelnem und Ganzem, welche die bürgerliche Gesellschaft und Kultur insgesamt prägt, dürfte nirgends so schwierig und so konkret sein wie im pädagogischen Bereich.
2. Ebenso ungenau und zwiespältig ist der zweite Bereich der Kulturpolitik, mit Kultur als Objekt der staatlichen Förderung und Pflege: Kultur bekommt hier leicht einen Status, welcher sie zu etwas Abseitigem macht. Sowohl die "Pflege" der in Museen aufbewahrten "Schätze der Vergangenheit", die durch diese Benennung schon den Rang von Preziosen erhalten, deren konkrete Bedeutung für die gegenwärtige Gesellschaft zweifelhaft ist, als auch die Förderung von Gegenwartskunst - oder anderer sogenannter "kultureller Aktivitäten" - scheinen jeweils Gebieten zu gelten, die außerhalb der eigentlichen Gesellschaft angesiedelt sind und die der Hege in besonderen Reservaten bedürfen. Dabei ist den Beteiligten die Vergeblichkeit meist bewusst, denn die Walze der modernen Gesellschaft werde die Bedrohten eben doch überrollen. Daraus entsteht nicht selten ein melancholischer Zug. Kultur erhält in solcher Pflege die Funktion der Kompensation: Als Freizeitbeschäftigung darf sie die "eigentliche" Betätigung der Bürger nicht tangieren, soll aber "nach getaner Arbeit" Unterhaltung und Erholung ermöglichen; der Bildungsgourmet ist die neue Spezies, die in der Reduktion - insbesondere der Kunst - auf den bloßen - aber natürlich höchst verfeinerten - Genuss ihr Genüge hat. Zugleich empfiehlt sich Kultur als unverbindlicher Gegenstand für Sonntagsreden aller Art, auch als Ausweis von "Bildung", welche für das Sozialprestige noch immer relevant ist. Neuerdings soll Kultur den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern helfen, gewissermaßen als Demonstration, dass das Leben "nicht nur" durch die Wirtschaft bestimmt ist, sondern sich auch in anderem ausdrücke und anderes hervorbringe, als Nachweis also, dass zum attraktiven Wirtschaftsstandort auch ein nobler Freizeitpark gehöre. Damit ist ein zentraler Aspekt benannt, der ihren gegenwärtigen Ort kennzeichnet: In ihr manifestiert sich ein "schlechtes Gewissen". Dass die Gesellschaft in der Wirtschaft nicht aufgehen, sondern diese jener gegenüber nur eine dienende Funktion haben dürfe, ist eine noch immer präsente Ansicht, die an Kraft zwar stark verloren hat, aber noch nicht über Bord geworfen wird, weshalb auch - noch? - die Kultur nicht in Frage gestellt wird. Dass aber an den Ausgaben im kulturellen Bereich als erstes gespart werden dürfe oder müsse, wenn Staat und Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist eine Meinung, die nicht nur von Finanzministern vertreten wird; auch dies offenbart die Einschätzung des kulturellen Bereichs als Luxus, der eben eingeschränkt werden müsse, wenn Notlagen eintreten, und auf den auch, ohne dass substanzielle Einbußen zu verzeichnen wären, verzichtet werden könne. Die apologetische Rede von der "Notwendigkeit der Kultur" steht damit leicht unter dem Verdacht des Ideologischen und bekommt einen falschen Zungenschlag. - In solcher Skizze der gegenwärtigen Kultur erscheint diese nur noch im Zustand der Depravation. Etwas ehemals Großes ist klein und hässlich geworden und vermag sich gegen den Abstieg nur zu wehren, indem es einmal an der letzten verbleibenden Funktion - der Kompensation - verbissen festhält und zum anderen auf dem Stachel beharrt, der böse gegen das gängige Selbstbild der Gesellschaft gerichtet ist und dieser nicht gestattet, restlos in dem aufzugehen, was sie wohl zu sein scheint, die pure Wirtschaftsgesellschaft. Wollte man ihren Ort in einem Bild umreißen, so wäre dies irgendwo zwischen fünftem Rad am Wagen und gefallenem Engel anzusiedeln.
3. Dennoch bleibt sie von Bedeutung. Erst jüngst hat ein renommierter Politologe, Klaus von Beyme, die Kultur als eine von vier Säulen bezeichnet, auf denen die vollständige Legitimation des Staates ruhe: Neben dem Selbstverständnis als Rechtsstaat, dem politischen als demokratischer Staat sowie der Ausrichtung als Wirtschafts- und Sozialstaat sei das Selbstverständnis als National- oder Kulturstaat von Relevanz. Alle modernen Staaten suchten eine Balance zwischen den vier Säulen; eine solche sehe in den einzelnen Gesellschaften je anders aus, nicht zuletzt, weil sie eine je andere Geschichte gehabt haben. In Deutschland erscheint die geforderte Gleichgewichtslage deshalb besonders heikel, weil einmal die politische Legitimation - als demokratischer Staat - sehr spät erreicht worden und zum Zweiten die Idee der Kultur-Nation dem politischen Nationalstaat vorausgegangen ist und die Vorstellung der Nation - oder das darin enthaltene Bild der Kultur - vielfältig missbraucht worden ist.
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